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Winterdienst durch die Samtgemeinde
Selbstverständlich haben auch die Mitgliedsgemeinden bzw. die Samtgemeinde Winterdienstaufgaben zu übernehmen.
Es muss jedoch unterschieden werden, ob es sich um eine freiwillige Leistung handelt, oder ob diese nach der Satzung verpflichtend ist.
Winterdienst auf den Fahrbahnen
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen, die auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Da keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, besteht auf den Fahrbahnen - sowohl in der Ortslage, als auch im Außenbereich - keine Räum- und Streupflicht.
Gleichwohl nimmt der öffentliche Personennahverkehr in der Samtgemeinde Marklohe eine Sonderstellung ein. Eine sonst unwichtige Straße kann eigentlich nicht durch Spezialverkehr zu einer verkehrswichtigen Straße werden, weder innerhalb noch außerhalb der geschlossenen Ortslage. Dennoch werden in der Samtgemeinde Marklohe Straßen, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, bei der Durchführung des Winterdienstes berücksichtigt - und das sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Ortslage.
Zusammengefasst: An allen gemeindlichen Straßen, an denen ein Busverkehr stattfindet, erfolgt ein regelmäßiger, aber freiwilliger Räum- und Streudienst.
Darüber hinaus werden die übrigen Straßen nur geräumt, wenn ein starker Schneefall das Befahren der Straßen zu sehr einschränkt oder gar unmöglich macht. Dieses aber auch nur, wenn die Straßen, auf denen ein Busverkehr stattfindet, bereits frei sind und noch Kapazitäten frei sind.
Winterdienst auf den Gehwegen
Die Samtgemeinde und auch die Mitgliedsgemeinden sind - wie auch alle anderen Anlieger - verpflichtet, an ihren eigenen Liegenschaften die Gehwege frei zu halten.
Darüber hinaus führt die Samtgemeinde auch einen zusätzlichen freiwilligen Winterdienst an Geh- und Radwegen durch, die für den örtlichen Fuß- und Radwegverkehr besonders wichtig sind - beispielsweise zwischen den Ortslagen.
Aber auch dieser freiwillige Winterdienst kann nur erfolgen, sofern die Pflichtmaßnahmen durchgeführt wurden und noch Kapazitäten vorhanden sind.
Räum- und Streuplan der Samtgemeinde
Zur Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben der Samtgemeinde wurde ein Räum- und Streuplan aufgestellt.
Da es nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden die Straßen und Gehwege in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Stufen I bis IV eingeordnet.
Bei starkem Schneefall oder starker Glatteisbildung kann es vorkommen, dass die Straßen der Stufe III erst im Laufe des Nachmittags geräumt werden, da die Straßen der Dringlichkeitsstufe I und II zunächst einmal immer befahr- bzw. begehbar sein müssen.
Stufe I+II
Straßen, die aufgrund der Satzung oder ihrer Verkehrsbedeutung eine hohe Priorität haben, werden mit auftauenden Stoffen bis zu einer Schneehöhe von 3-5 cm gestreut; ab einer Schneehöhe von über 3-5 cm geräumt und gestreut.
Stufe III
Straßen, auf die mindstens ein Anlieger angewiesen ist, werden mit auftauenden Stoffen nicht gestreut; sie werden erst ab einer Schneehöhe von über 10 cm geräumt. Lediglich bei Glatteis, Eisregen, bzw. Eisglätte werden Straßenabschnitte mit starkem Längsgefälle (> 5%) gestreut.
Stufe IV
Straßen dieser Stufe sind in den als Anlage beigefügten Einsatzplänen nur nachrichtlich aufgeführt. Diese Straßen haben eine nur sehr geringe Verkehrsbedeutung, bzw. befinden sich im Außenbereich. Hier erfolgt grundsätzlich kein Winterdienst.
Google-Map
Der Räum- und Streuplan kann Online eingesehen werden. Klicken Sie dazu auf das folgende Bild - es öffnet sich ein neues Fenster mit einer Online-Karte (Google-Map).
Wichtiger Hinweis: Die Karten werden bei Bedarf jährlich überarbeitet.
Hilfe: Wählen Sie aus dem linken Menü die Straßen- oder Gehwegkarte aus.
Es ist zur besseren Übersicht hilfreich, wenn über das Menü die einzelne Straßen- oder Gehweg-Layer einzeln ein- und ausgeschaltet werden. Auch ist es möglich, als Grundkarte ein Luftbild auszuwählen.
Stand: 12/2019
Ansprechpartner/in
Udo Bredemeier![]() | |
Rathaus Marklohe, Zimmer 13 // 1. OG Rathausstraße 14 31608 Marklohe Telefon: 05021 6025-31 Telefax: 05021 6025-60 E-Mail: rathaus@marklohe.de oder ubredemeier@marklohe.de | ![]() |