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Ex-Post-Transparenz – Auftragsvergaben
Mit Erlass vom 04.02.2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst. Mit dieser Änderung soll die Durchführung von investiven Maßnahmen beschleunigt werden.
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-Post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000,00 € überschreitet.
Entsprechende Informationen über die unter die o. g. Regelungen fallenden Vergaben werden in der unten stehenden Tabelle veröffentlicht.
Dokumente
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Ex-ante-Transparenz (17 kB) |