Inhaltsbereich
Schiedsamt
Manchmal sind es alltägliche Streitigkeiten, die sich unter den Nachbarn oder Mitmenschen nicht schlichten lassen. Anstatt gleich vor das Gericht zu ziehen, kann man auch eine der gewählten Schiedspersonen in Anspruch nehmen. Diese helfen Ihnen dann bei einer außergerichtlichen Schlichtung der Streitigkeiten.
Schiedsamt ist ein Ehrenamt
Das Amt der Schiedspersonen ist ein Ehrenamt, das heißt, die Schiedsmänner und Schiedsfrauen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger vor dem Schiedsamt äußerst kostengünstig gestaltet wird.
Zuständigkeit:
Im Streitfall ist immer das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Dort reicht man als Antragstellerin oder Antragsteller einen Antrag auf Schlichtung ein. In dem Antrag wird der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtbegehren formuliert.
Die Schiedspersonen der Samtgemeinde Marklohe sind:
Schiedsmann: Stellv. Schiedsfrau
Alfred Dudek Ursel Vogel
Widukindstr. 11 Steeriede 3
31608 Marklohe 31608 Marklohe
Telefon: 0 50 21 / 91 50 02
mailto: Schiedsamt-Marklohe@alfred-dudek.de
mailto: Alfred.Dudek@schiedsmann.de
Regelmäßige Sprechzeiten: Mittwochs 15.00- 17.00 Uhr
Donnerstags 10.00- 12.00 Uhr
Die Termine sind über die Online-Terminvergabe, telefonisch oder per Mail rechtzeitig abzustimmen.
Ein informeller Erstkontakt kann aber auch außerhalb der Sprechzeiten erfolgen
Wahl der Schiedspersonen:
Schiedspersonen werden vom Rat der Samtgemeinde für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt und werden nach der Wahl von der Leitung des Amtsgereichtes bestätigt.
Vorschuss
In Höhe der voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten wird von der Schiedsperson ein Vorschuss erhoben. Ist die antragstellende Partei z.B. Arbeitslosenhilfeempfängerin oder Sozialhilfeempfängerin, so kann z.B. auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise verzichtet werden. Damit ist sichergestellt, dass auch nicht ausreichend finanzkräftige Antragsteller keine Nachteile erleiden.
Kosten
Die Verfahrensgebühr beträgt 15 Euro ohne bzw. 25 Euro bei Abschluss eines Vergleichs. Dazu kommen die Auslagen des Schlichtungsverfahrens (z.B. Zustellungs- und Druckkosten). Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, sich im Vergleich mit dem Gegner die Kosten zu teilen.
Verhandlung
Zur Schlichtungsverhandlung werden die Parteien geladen. Sie haben persönlich zu erscheinen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Die Verhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen, unter gegenseitigem Nachgeben soll ein Vergleich geschlossen werden.
Nähere Informationen zum Ablauf einer außergerichtlichen Schlichtung finden Sie auch beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter www.schiedsamt.de
Ansprechpartner/in
Alfred Dudek | |
Telefon: 05021 915002 E-Mail: Schiedsamt-Marklohe@alfred-dudek.de | ![]() |
Lena Tönjes![]() | |
Rathaus Marklohe, Zimmer 4 // EG Rathausstraße 14 31608 Marklohe Telefon: 05021 6025-53 E-Mail: ltoenjes@marklohe.de | ![]() |