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Rasenmähen
Geräte- und Maschinenlärm / Rasenmäherverordnung
Seit September 2002 ersetzt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die alte Rasenmäherverordnung. Die Verordnung gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, von Baumaschinen, wie etwa Betonmischer und Hydraulikhammer, über Bau- und Reinigungsfahzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen bis hin zu Landschafts und Gartengeräten wie Kettensägen, Laubbläser, Laubsammler und Rasenmäher. Zudem enthält die Verordnung zahlreiche weitere Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Lärm.
Vor allem an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten wird der Geräte- und Maschineneinsatz in schutzbedürftigen Wohnbereichen beschränkt.
Für Rasenmäher gelten folgende zeitliche Einschränkungen:
- An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen nicht betrieben werden: Motorkettensägen, Betonmischer, Fahrzeugkühlaggregate, Grastrimmer, Heckenscheren, Rasenmäher, Laubsammler und Laubbläser.
- An Werktagen besteht in den Zeiten von 7.00 bis 9.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr ein absolutes Betriebsverbot für Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die in der Verordnung festgelegten Betriebszeiten für die im Einzelnen aufgeführten Maschinen und Gartengeräte durch Landes- und Ortsrecht ergänzt und modifiziert werden können.
Handbetriebene Rasenmäher fallen nicht unter die Geräte- und Maschinenlärm-schutzverordnung.
Ansprechpartner/in
Jens Rauscher![]() | |
Rathaus Marklohe, Zimmer 17 // 1. OG Rathausstraße 14 31608 Marklohe Telefon: 05021 6025-24 Telefax: 05021 6025-60 E-Mail: rathaus@marklohe.de oder jrauscher@marklohe.de |