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Straßenreinigungspflicht
Die Straßenreinigung obliegt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern in der Samtgemeinde. Sie erstreckt sich insbesondere auf die Gehwege und die am Grundstück verlaufenden Gossen und Grünflächen.
Sie umfaßt die Beseitigung von Schmutz, Unkraut und Laub sowie im Winter die Beseitigung von Eis und Schnee.
Bei Schneefall sind Gehwege bis zu 1,50 m Breite freizuhalten und mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein entsprechend breiter Streifen neben oder auf der Fahrbahn freizuhalten.
Auf die Einhaltung dieser letztgenannten Regelung wird im Interesse aller Fußgängerinnen und Fußgänger und unter Hinweis auf die damit einhergehende Haftung der Grundstückseigentümer/-innen besonders hingewiesen.
Tierhalter sind verpflichtet, den von ihren Tieren abgelegten Kot von den der Straßenreinigung unterliegenden Fahrbahnen, Gehwegen, Parkstreifen, Grünanlagen usw. unverzüglich selbst zu beseitigen.
Bei Nichtbefolgung der Straßenreinigungs- und Streupflicht kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
Ansprechpartner/in
Jens Rauscher![]() | |
Rathaus Marklohe, Zimmer 17 // 1. OG Rathausstraße 14 31608 Marklohe Telefon: 05021 6025-24 Telefax: 05021 6025-60 E-Mail: rathaus@marklohe.de oder jrauscher@marklohe.de |