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Abmeldung
Wenn es denn aber sein muß: ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, ist eine Abmeldung hier im Rathaus nicht notwendig.
Wenn Sie jedoch planen, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, müssen Sie sich hier abmelden. Die Abmeldebestätigung, die Ihnen die Samtgemeinde ausstellt, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Für die Abmeldung benötigen Sie einen Meldeschein, den Sie im Rathaus bei der Samtgemeindeverwaltung erhalten. Für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Balge, Marklohe oder Wietzen mitteilen müssen.