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Dienstleistung

Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten


Ansprechpartner/in beim Landkreis Nienburg/Weser
FD 312 Sozialhilfe vCard Standort anzeigen
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-130
Fax: 05021 967-433
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr


Allgemeine Informationen

Wenn für die Schulklasse, die Ihr Kind besucht, ein Schulausflug oder eine mehrtägige Klassenfahrt ansteht, kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Entsprechendes gilt für vergleichbare Maßnahmen für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Nicht jede Familie ist immer in der Lage, diese Kosten zu tragen.

  Eine Kostenerstattung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für  
  • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Erstatten von Kosten nach SGB II
  • eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) - Erstatten von  Kosten nach SGB XII
  • Einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) - Erstatten von  Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 27.06.2011


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