Auf Wunsch können Ihre Daten im Melderegister mit einer Datenübermittlungssperre gesperrt werden, so das Ihre Daten an folgende Stellen nicht weitergegeben werden:
- Adressbuchverlage,
- Parteien und Wählergruppen für Wahlwerbung,
- Politik und Presse bei Alters- und Ehejubiläen und
- an die Kirchengemeinde Ihrer Familienmitglieder, sofern sich Ihre Religionszugehörigkeiten unterscheiden.
Für die Einrichtung einer Datenübermittlungssperre gibt es keine Voraussetzungen, diese wird Ihnen auf Antrag eingerichtet.
Liegt bei Ihnen eine aktuelle Gefährdung oder Bedrohung vor, dann besteht evtl. zusätzlich die Möglichkeit, sich eine Auskunftssperre einrichten zu lassen. Lesen Sie die Informationen zur Auskunftssperre.







