Behandlung von Grüngut

Behinderungen durch Bäume und Sträucher

Bäume und Sträucher müssen durch die Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer zurückgeschnitten werden, soweit sie in den öffentlichen Gehweg- oder Straßenbereich hineinragen, da sie zum einen eine Behinderung der Fußgänger und eine Verdunkelung der Straßenbeleuchtung und zum anderen eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer wegen der Sichtbehinderung verursachen können.

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Eine Annahmestelle für Grüngut besteht in Lemke.

Öffnungszeiten:
mittwochs (01.03. bis 30.11.) 13.00 - 17.00 Uhr
samstags (01.03. bis 30.11.) 9.00 - 14.00 Uhr
samstags (01.12. bis 28.02.) 10.00 - 12.00 Uhr

 

Ansprechpartner/in