Behandlung von Grüngut
Behinderungen durch Bäume und Sträucher
Bäume und Sträucher müssen durch die Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer zurückgeschnitten werden, soweit sie in den öffentlichen Gehweg- oder Straßenbereich hineinragen, da sie zum einen eine Behinderung der Fußgänger und eine Verdunkelung der Straßenbeleuchtung und zum anderen eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer wegen der Sichtbehinderung verursachen können.
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Eine Annahmestelle für Grüngut besteht in Lemke.
Öffnungszeiten:
mittwochs (01.03. bis 30.11.) 13.00 - 17.00 Uhr
samstags (01.03. bis 30.11.) 9.00 - 14.00 Uhr
samstags (01.12. bis 28.02.) 10.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner/in
- Udo Bredemeier
Rathaus Marklohe, Zimmer 13
Rathausstraße 14
31608 Marklohe
Telefon: 05021 6025-31
Fax: 05021 6025-60
E-Mail: rathaus@marklohe.de oder ubredemeier@marklohe.de







