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Datenübermittlungssperren

Das Niedersächsische Meldegesetz räumt Ihnen auf Antrag die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen einer Übermittlung Ihrer Daten an Dritte zu widersprechen. Eine entsprechende Erklärung können Sie mit dem hier hinterlegten Vordruck abgeben.

Formulare

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