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Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
Die Samtgemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung (auch: Lebens-, Renten- oder Haushaltsbescheinigung) aus, wenn Sie dort mit einer Wohnung gemeldet sind.
Gebühr: 4,80 EUR
Gebührenfrei sind:
- Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
- Haushaltsbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen,
- Steuerliche Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
- Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen.
Für die Aufenthalts- und Meldebescheinigung benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass




